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Warum eine Umschuldung die Monatsrate deutlich senken kann

umschuldungWer vor einigen Jahren einen Kredit aufgenommen hat, zahlt jetzt mit hoher Wahrscheinlichkeit zu viel Zinsen. Die Leitzinssenkung der Europäischen Zentralbank erlaubt es Banken, sich Geld mittlerweile fast zum Nulltarif zu leihen. Banken können den niedrigen Zinssatz an Ihre Kunden weitergeben und bieten derzeit Kredite zu unschlagbar günstigen Zinsen an. Um seinen alten Kredit durch eine neue, günstigere Finanzierung abzulösen, bedarf es einer sogenannten Umschuldung. In den vergangenen Jahren hat die Anzahl der Umschuldungen zugenommen – nicht nur aufgrund der gesunkenen Zinsen, sondern auch aufgrund von gesetzlichen Änderungen in Bezug auf Kündigungsfristen bestehender Kredite, Vorfälligkeitsentschädigungen und Bearbeitungsgebühren.

Eine Umschuldung hat zwei Effekte: Da Sie heute einen Kredit zu deutlich günstigen Konditionen bekommen, sinken zum einen Ihre Kreditkosten und damit Ihre monatlichen Raten. Je nach Kreditsumme und Zinssatz kann das durchaus einen Vorteil von mehreren Hundert Euro ausmachen. Wenn die Laufzeit des Umschuldungskredites länger ist als die des alten Kredites, kann die Monatsrate noch zusätzlich reduziert werden. Zum anderen können mehrere Kredite unterschiedlicher Art zu einer Rate zusammengefasst werden. Dies sorgt für einen besseren Überblick und weniger Verwaltungsaufwand.

Trotz vieler Vorteile, die eine Umschuldung mit sich bringt, sollte man sich die monatliche Ersparnis vorher genau ausrechnen:

  • Die Kündigung von bestehenden Ratenkrediten ist meist ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich. Seit dem 10. Juni 2010 können Banken laut § 502 BGB für die vorzeitige Tilgung eines Kredites eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von maximal 1% der noch offenen Restschuld verlangen, sofern der Vertrag noch zwölf Monate oder länger läuft. Bei geringeren Laufzeiten kann als Vorfälligkeitsentschädigung maximal 0,5% der Restschuld angesetzt werden. Die Kosten, die durch die vorzeitige Ablösung entstehen, sollten daher im Vorfeld ermittelt und gegen die Ersparnis gerechnet werden.
  • Kredite, die bis einschließlich 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, können zwar mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, allerdings gibt es keine gesetzlich festgelegte Obergrenze für die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung. Hier lohnt es sich in jedem Fall, einen Blick in seinen aktuellen Kreditvertrag zu werfen oder bei seinem Bankberater nachzufragen.

Die Frage, ob sich eine Umschuldung lohnt oder nicht, kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern muss im Einzelfall geprüft werden. Als Grundregel gilt: Je höher der Zinssatz Ihres Altkredites, je höher die noch offene Restschuld und je länger die noch verbleibende Laufzeit ist, desto mehr lohnt sich eine Umschuldung.

Den besten Umschuldungskredit finden

Um den für Sie besten Umschuldungskredit zu finden, empfiehlt es sich, Angebote von verschiedenen Finanzinstituten zu vergleichen. Erste Anlaufstelle können Finanzvergleichsseiten im Internet wie beispielsweise kreditfinder24.de sein. Allerdings gibt es in Deutschland mittlerweile mehr als 1.700 Kreditinstitute – hier den Überblick zu behalten, ist nicht einfach. Zudem ist Zinssatz nicht gleich Zinssatz – achten Sie darauf, dass der Vergleich sich ausschließlich auf den Effektiv-Zinssatz bezieht.

Oft macht es Sinn, einen Kreditberater hinzuzuziehen, der Ihnen die tatsächliche Ersparnis einer Umschuldung unter Berücksichtigung von Bearbeitungsgebühren sowie Vorfälligkeitsentschädigungen exakt ausrechnen und Ihnen ein passendes Angebot für Ihren Umschuldungskredit vermitteln kann. Die Finanzberater von creditsun.de beispielsweise arbeiten mit einer Vielzahl von Banken und Finanzpartnern zusammen, so dass jedem Antragsteller mit Umschuldungswunsch jeweils das am besten passende Kreditangebot vermittelt werden kann.

Tipp für eine erfolgreiche Umschuldung

Wenn Sie bei der Beantragung eines neuen, günstigeren Kredites keinen Neubedarf mitfinanzieren, sondern tatsächlich nur die Restschuld Ihres Altkredites ablösen möchten, sollte als Verwendungszweck in jedem Fall „Umschuldung“ angegeben werden. Damit weiß das neue Kreditinstitut, dass es ausschließlich um die Ablösung eines bestehenden Darlehens geht. Im Rahmen der Kreditprüfung wird die monatliche Rate des Altkredites dann nicht zu den Ausgaben der Haushaltsrechnung gezählt, lediglich die Rate des neuen Umschuldungskredites. Dadurch verbessert sich die Bonität des Antragstellers.

Fazit

Wer eine Umschuldung plant, sollte nicht lange zögern. Denn die Rahmenbedingungen für eine Umschuldung könnten momentan nicht besser sein. Das Zinsniveau ist bereits auf dem Tiefpunkt, der für kurzfristige Kredite relevante Leitzins der EZB liegt bei nahezu 0,00%. Zudem haben sich gesetzliche Regelungen in Bezug auf Kündigungsfristen, Vorfälligkeitsentschädigungen und Gebühren seit der neuen Verbraucherkreditrichtlinie von Juni 2010 zu Gunsten der Kreditnehmer geändert. Preisvergleichsseiten, unabhängige Finanzberater und Vermittler schaffen darüber hinaus hohe Transparenz auf dem Markt und bieten Kreditnehmern die Chance, einfach und schnell den passenden Umschuldungskredit zu finden.


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