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Kredit trotz befristetem Arbeitsvertrag

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist das genaue Gegenteil zu einem Dauerarbeitsverhältnis ohne absehbare Beendigung. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag weiß der Arbeitnehmer schon am ersten, wann sein letzter Arbeitstag sein wird. Der befristete Arbeitsvertrag hat Auswirkungen auf ganz unterschiedliche Lebenssituationen im Alltag. Zu denen gehört die Aufnahme eines ganz normalen Verbraucherkredites, eines Autokredites oder auch eines Immobiliendarlehens. Für jede Kreditaufnahme prüft und bewertet der Kreditgeber die Kreditwürdigkeit des Antragstellers. Dessen Bonität ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit dem regelmäßigen, dauerhaft gesicherten Einkommen, die Kreditsumme zuzüglich der Kreditzinsen pünktlich und vollständig zurückzahlen zu können. Diese Bonität muss über Jahre hinweg gewährleistet sein, auf jeden Fall aber während der gesamten Kreditlaufzeit. Ist das nicht so der Fall, dann bedeutet das für den Kreditgeber ein finanzielles Risiko in Form eines Kreditausfalls. Bestenfalls führt es zu einem schlechten Geschäft mit reduziertem Gewinn, im ungünstigsten Fall zu einem Minusgeschäft, weil weniger Geld getilgt wird als Jahre zuvor gezahlt worden ist.

Kreditinstitute sind als Kapitalgesellschaften dazu verpflichtet, Gewinne zu erzielen und die damit verbundenen Risiken auszuklammern oder bestmöglich zu minimieren. Wenn die Kreditlaufzeit nicht mit der Arbeitsvertragsbefristung korrespondiert, also länger ist, dann ergibt sich daraus ganz zwangsläufig ein erkennbares Kreditausfallrisiko. Für die verbleibende Zeit nach Ablauf der Arbeitsvertragsbefristung gibt es schon zum Zeitpunkt des Kreditantrages keine erkennbare Bonität. Der Antragsteller kann keinerlei verbindliche Aussage dazu machen, ob er dann eine Arbeit hat, oder wenn, zu welchen Konditionen und mit welchem Verdienst. Er kann einfach nichts dazu sagen.

Diese mangelnde eigene Bonität kann der Kreditsuchende dadurch verbessern, dass er einen Bürgen beibringt, oder dass er den Kredit zusammen mit einem zweiten Kreditnehmer aufnimmt. An der zu geringen eigenen Kreditwürdigkeit lässt sich nichts ändern. Die einzige Möglichkeit besteht darin, sie mithilfe Dritter soweit aufzubessern, dass für den Kreditgeber im Ergebnis das Kreditausfallrisiko komplett beseitigt ist. Das gilt für den vierstelligen Konsumentenkredit bis hin zum sechsstelligen Immobilienkredit. Eine solche Situation ist für den Kreditsuchenden nicht ganz einfach zu lösen.

Markus Laue vom Kreditportal Kreditissimo.com hat hierzu und in Bezug auf die Aussage des Politikers Jens Spahn eine recht rationale Meinung:

Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist in den meisten Fällen ein Grund dafür, keinen oder nur einen kleinen Kredit zu genehmigen. Als Kreditgeber bzw. Geldinstitut muss man sich natürlich gegen Verlust und Ausfall absichern. Bei einer bekannten Persönlichkeit wie Herrn Spahn allerdings, bezweifle ich sehr stark, dass die Befristung seines Arbeitsvertrages Auswirkungen auf eine potenzielle Kreditzusage hat.

Kreditnehmer ist nicht gleich Kreditnehmer. An den internen Kreditvergaberichtlinien sowie an den Vorgaben der BaFin, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kann allerdings recht wenig gerüttelt werden. Für Banken zählen im Endeffekt nur Daten & Fakten sowie Umsatz & Gewinn. Der Entscheider muss sich in jedem Einzelfall sehr wohl überlegen, ob er einen Kredit trotz befristetem Arbeitsvertrag vergibt – und wem.

Links zum Interview mit Jens Spahn

Morgenpost


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