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Handwerker von der Steuer absetzen: Geht das?

Handwerker von der Steuer absetzen: Geht das?

Wer kennt es nicht? Etwas in den eigenen vier Wänden wurde schon über einen längeren Zeitraum nicht gemacht, und mit den Jahren wird der Bedarf zu renovieren größer und größer. Doch vielen Menschen gräuelt es bei dem Gedanken, bei anstehenden Renovierungsarbeiten Hand anlegen zu müssen. Bei komplexeren Arbeiten ist das häufig auch keine gute Idee. Wenn im Raum steht einen Handwerker zu beauftragen, machen sich viele Sorgen um die damit verbundenen Kosten. Auch wenn diese Kosten, je nach ausgeführter Arbeit, durchaus erheblich sein können, so kann man doch einen signifikanten Betrag einsparen, indem man die ausgeführten Arbeiten von der Steuer absetzen lässt. Doch damit das möglich ist, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Welche das sind beleuchten wir in diesem Artikel.

Kann man Handwerker von der Steuer absetzen?

In der Tat, Steuerpflichtige in Deutschland können Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen. Dies gilt sowohl für Arbeiten am eigenen Haus oder Grundstück als auch für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen durch Dritte und entsprechende handwerkliche Dienstleister. Bevor das jedoch geschehen kann, muss der Steuerpflichtige erst einmal nachweisen, dass die Handwerkerleistung auch tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Mündlich abgeschlossene Verträge und Hilfestellungen von engen Freunden sind in diesem Fall wenig hilfreich, da die erbrachten Leistungen im Rahmen der Steuererklärung schriftlich nachgewiesen werden müssen.

In dem Sinne sind auch Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen über die Bezahlung der Rechnungen sehr hilfreich. Unter anderem deswegen ist es so wichtig, sich immer eine Rechnung geben zu lassen, einerseits kann man so sicher sein, dass man die für Handwerksarbeiten übliche Garantie in Anspruch nehmen kann, andererseits ist es nur so möglich, steuerliche Vorteile zu bekommen.

Zusätzlich ist es unabdingbar, dass der Handwerker die zu erledigenden Renovierungsarbeiten ordnungsgemäß ausgeführt hat. Dies bedeutet, dass die Arbeiten den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und fachgerecht ausgeführt wurden. Sie müssen nachhaltig zum Erhalt des Hauses beitragen und für diesen von Notwendigkeit sein. Auch hier können Rechnungen oder Kostenvoranschläge des Handwerkers helfen, die ordnungsgemäße Ausführung der Leistung nachzuweisen.

Wohnkomfort nicht inbegriffen

Außerdem muss die Handwerkerleistung zur Förderung des Wohneigentums oder zur Erhaltung des Wertes des Wohneigentums dienen. Dies bedeutet, dass die Arbeiten am Haus oder Grundstück durchgeführt werden müssen, um den Wert des Eigentums zu erhalten oder zu steigern. Arbeiten, die lediglich zur Verbesserung des Wohnkomforts dienen, können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Dabei müssen die Arbeiten an einem Wohnort durchgeführt werden, der von der Person, die die Arbeiten steuerlich absetzen will, als Wohnsitz aktiv genutzt wird.

Neubau von der Regelung ausgeschlossen

Zudem werden Neubaumaßnahmen von dieser Regelung ausgeschlossen, sprich wer zum Beispiel eine neue Garage anbauen lässt, wird die Steuern für die Maurer und Elektriker, die am Bau beteiligt sind, leider nicht absetzen können. So kann Häuserbau unter anderem aufgrund der anfallenden Steuern teurer werden, als der Ankauf und die nachträgliche Renovierung eines Altbaus, da gewisse Arbeiten auch über mehrere Jahre verteilt werden können, um so den jährlichen Freibetrag zu sparen. Dieser addiert sich dann über die Jahre auf und kann so zu einer signifikanten Ersparnis in Handwerkerkosten führen. Egal um welches Vorhaben es sich handelt, Sie sollten zunächst einmal einen Handwerker in der Nähe finden, der die entsprechenden zeitlichen Kapazitäten hat.

Zusammenfassung

Es bleibt also festzuhalten: Das steuerliche Absetzen eines Handwerkers ist ratsam, jedoch auch an diverse Bedingungen geknüpft, die es zu erfüllen gibt. Nachdem der Steuerpflichtige die obigen Kriterien erfüllt hat, kann er die Handwerkerleistung in seiner Steuererklärung geltend machen und so von der Steuer absetzen.

Anschließend bleibt eine letzte Frage: Wie viel der Handwerkerkosten kann man von der Steuer absetzen? Das ist einfach beantwortet: Insgesamt lassen sich 20% der anfallenden Kosten steuerlich absetzen. Dabei ist ein jährlicher Maximalbetrag von 6000 Euro vorgesehen, sprich es ist so möglich, pro Jahr 1200 Euro für Handwerksarbeiten am eigenen Heim zu sparen.


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