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Altersvorsorge für Freelancer: So planen Sie für die Zukunft

Altersvorsorge für Freelancer: So planen Sie für die Zukunft

Wer sich in Deutschland selbstständig macht, der ist voll und ganz auf sich allein gestellt. Das betrifft nicht nur die Arbeit, Kundenakquise und Preisgestaltung, auch die Altersvorsorge fällt darunter.

Wie läuft die Altersvorsorge bei Freelancern ab?

Während bei Angestellten monatlich ein Teil des Gehalts in die gesetzliche Rentenversicherung fließt, ist die Altersvorsorge bei Freelancern etwas komplexer.Hier muss zunächst einmal zwischen Selbstständigen mit einer gesetzlichen Versicherungspflicht und denen ohne unterschieden werden.Zu allen Freelancern, die automatisch in die gesetzliche Altersvorsorge einzahlen gehören:

  • Lehrer und Erzieher, die nicht versicherungspflichtig bei einem Arbeitgeber tätig sind.
  • Personen in Pflegeberufen, die als Selbstständige arbeiten.
  • Selbstständige Physiotherapeuten
  • Hebammen
  • Seelotsen
  • Künstler und Publizisten (über die Künstlersozialkasse)
  • Hausgewerbetreibende
  • Küstenschiffer und Küstenfischer
  • Bestimmte Handwerker.
  • Freelancer, die dauerhaft hauptsächlich nur für einen Auftraggeber tätig sind, bei dieser Tätigkeit aber nicht als versicherungspflichtige Arbeitnehmer gelten.

Wer als Freelancer nicht zu diesen Gruppen gehört, muss nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Doch diese müssen sich dann allein um den Aufbau einer Gehaltsvorsorge kümmern. Dafür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.

Freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen 

Eine Möglichkeit, sich als Freelancer um seine Altersvorsorge zu kümmern, ist das freiwillige Einzahlen in die gesetzliche Rentenversicherung. Denn durch die Einzahlung entsteht automatisch ein Anspruch auf Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Gleiches gilt auch für den Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente, die bei einer Erwerbsunfähigkeit ausgezahlt wird. Dafür müssen die freiwilligen Renteneinzahlungen aber monatlich, ohne Lücken, erfolgen. Generell kann sich jeder Freelancer freiwillig rentenversichern lassen, der 17 Jahre alt ist und einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland hat. Übrigens: Die freiwilligen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung behandelt das Finanzamt als Vorsorgeaufwendungen. 2022 beträgt der Höchstbeitrag für Alleinstehende 25.639 Euro und für Eheleute oder eingetragene Lebenspartner bis zu 48.202 Euro. Davon können maximal 94 % steuermindernd angerechnet werden.

Die Rürup-Rente

Die zweite Möglichkeit der Altersvorsorge für Freelancer ist die Rürup-Rente, benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup. Diese wird steuerlich genauso gefördert, wie freiwillige Renteneinzahlung. Die Höchstbeiträge sind die Gleichen. Die Rürup-Rente ist zwar eine private Rentenversicherung, doch das angesparte Kapital wird durch den Staat extra geschützt. So darf im Falle einer Arbeitslosigkeit und eines Antrags auf Arbeitslosengeld II das Kapital der Rürup-Rente nicht angerechnet oder gar gepfändet werden. Zudem können die Beitragszahlungen flexibel gestaltet werden. Somit lassen sich auch finanzielle Engpässe ausgleichen.

Die Rürüp-Rente ist eine Möglichkeit zur Altersvorsorge für:

  • Existenzgründer mit einer hohen Einkommensteuerpflicht.
  • Freelancer, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
  • Verkammerte Freiberufler, die bei einem Versorgungswerk beitragspflichtig sind.

Die eingezahlten Leistungen können frühestens ab dem 60. Lebensjahr in monatlichen Raten als Rente ausgezahlt werden. Dabei wird der Betrag aber nochmals versteuert (nachgelagerte Besteuerung). So können Sie als Selbstständiger zwar weitestgehend steuerfrei einzahlen, doch die „Auszahl-Phase” muss versteuert werden. Zudem gibt es bei dieser Form der Altersvorsorge keine Rückkaufmöglichkeit. Auch ist meist der Hinterbliebenenschutz nicht im Tarif enthalten.

Die private Rentenversicherung

Ebenfalls eine Möglichkeit zur Altersvorsorge für Freelancer ist die Wahl einer privaten Rentenversicherung. Der Vorteil hierbei ist, dass fast alle privaten Rentenversicherungen das Kapitalwahlrecht anbieten. Das bedeutet, dass am Ende der Vertragslaufzeit das angesparte Kapital auf einmal ausgezahlt werden kann. Oder alternativ in kleineren monatlichen Beträgen.

Die Riester-Rente

Die Riester-Rente bildet sich aus dem eigenen Sparbeitrag und einer staatlichen Zulage. Dabei kann der geleistete Beitrag samt staatlicher Zulage im Zuge der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. Freelancer können die Riester-Rente bei Versicherungen oder Banken abschließen. Im Grunde genommen ist die Riester-Rente nichts anderes als ein Sparvertrag. Damit verpflichten sich Freelancer bis zum Beginn der Rente dazu, Beiträge einzuzahlen. Die Beitragshöhe wird individuell bestimmt, darf aber nicht unter dem Sockelbeitrag liegen. Nur so können Sie von der staatlichen Förderung profitieren. Der Mindestbeitrag liegt seit 2005 bei 60 Euro monatlich. Die Zulage für die Riester-Rente muss jährlich neu beantragt werden.

Doch nur Freelancer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder darin freiwillig einzahlen erhalten die staatliche Zulage.

Regelmäßig Aufträge

Die beste Möglichkeit als Freelancer für das Alter vorzusorgen sind aber immer noch, Kundenakquise, Selbstmarketing und regelmäßige neue Aufträge. Täglich neue Aufträge in Ihrer Branche (z.B. Webdesign, Texter oder Virtuelle Assistenz) finden Sie auf Plattformen wie freiguide.de – wo jeden Monat Tausende neue Projekte veröffentlicht werden.


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